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Brauche ich für mein Gartenhaus eine Baugenehmigung? 

Wie wir alle wissen gibt es in Deutschland zu praktisch jedem Thema Gesetze, in denen exakt geregelt wird, was erlaubt und was verboten ist. So gibt es auch Rund ums Gartenhaus und anderen Gartengebäuden Regelungen, an die sich gehalten werden soll. Unter umständen benötigt das geplante Gartenhaus sogar eine Baugenehmigung. In diesem Beitrag soll ein Überblick gegeben werden, worauf bei Gartenhäusern geachtet werden muss. Dabei muss zunächst unterschieden werden, ob das Gartenhaus im eigenen Garten oder einem Schrebergarten (“Kleingartenkolonie”) aufgestellt wird.

Im eigenen Garten: Gartenhaus-Regelungen in Deutschland

Wenn Sie ein Gartenhaus im eigenen Garten errichten wollen, ist auf zwei Ebenen zu achten. Der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde legt fest, wo und in welcher Form innerhalb Ihrer Gemeinde Einschränkungen bestehen. Erkundigen Sie sich hierfür direkt vor Ort in der Gemeindeveraltung.

Neben den gemeindespezifischen Einschränkungen gibt es gesetzliche Regelungen, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Grundsätzlich sind die Regelungen an der Musterbauordnung angelehnt und finden sich in den jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer. Hierbei ist auf zwei Aspekte zu achten:

  • Grenzbebauung: Wie nah darf das Gartenhaus an der Grundtücksgrenze errichtet werden?
  • Genehmigungspflicht: Benötigt das Gartenhaus eine Baugenehmigung?

Gartenhaus und Grenzbebauung

Die Regelungen zur Grenzbebauung lassen sich grob zusammengefasst wie folgt formulieren:

Solange

  • die Grenze zum Nachbarn nicht länger als 9 Meter lang ist,
  • die mittlere Wandhöhe 3 Meter nicht übersteigt und
  • keine Feuerstätten oder Aufenthaltsräume vorhanden sind,

dürfen Sie das Gartenhaus direkt an der Grenze des Grundstücks errichten. Andernfalls müssen 3 Meter Abstand eingehalten werden. Beachten Sie hierbei, dass dies nur eine vereinfachte Darstellung ist. Die detaillierte Auflistung finden Sie in der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes.

Gartenhaus und Baugenehmigung

Ob das Gartenhaus eine Baugenehmigung erfordert, wird anhand folgender Kriterien festgelegt:

  • Größe: Ab einer bestimmten Größe ist eine Baugenehmigung erforderlich. Hierbei wird teilweise die Grundfläche (in Quadratmetern) und teilweise das Raumvolumen (in Kubikmeter) angegeben. Die zulässigen Größen unterscheiden sich zum Teil deutlich je nach Bundesland.
  • Feuerstätte vorhanden: Bei Heizung oder Kamin ist in den meisten Bundesländern eine Genehmigung erforderlich
  • Aufenthaltsraum/Toilette vorhanden
  • Stockwerke: In vielen Bundesländern sind mehrstöckige Gebäude genehmigungspflichtig

Kleingartenkolonien – Gartenhaus im Schrebergarten

Nicht jeder verfügt über einen Garten direkt am eigenen Haus oder der Wohnung. Die Vorschriften für Gartenhäuser in Schrebergärten sind einheitlich im Bundeskleingartengesetz definiert. Pro Schrebergarten kann eine Gartenlaube mit bis zu 24 m² (inklusive Freisitz) aufgestellt werden. Möchte man ein größeres Häusschen aufbauen, ist eine Baugenehmigung einzuholen. Gartenverein sowie örtliches Bauamt können hierbei helfen – fragen Sie einfach nach.

 

Zudem darf das Gartenhaus nicht als dauerhafter Wohnsitz geeignet sein. Einige Vereine erlauben Ihren Gartenfreunden trotzdem die eine oder andere Übernachtung im Gartenhaus. Fragen Sie die individuellen Vorschriften einfach direkt bei Ihrem Gartenverein an.

Nachbarn früh einbeziehen

Wo auch immer Ihr Gartenhaus aufgebaut werden soll. Wie immer gilt – wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn Sie Ihre Nachbarn frühzeitig in Ihr Vorhaben involvieren, dann erstickt das oftmals potentielle Streitigkeiten bevor sie überhaupt ausbrechen.

 

Egal ob Sie ein Gartenhaus mit Baugenehmigung oder ohne möchten. Durch die Möglichkeit der Maßarbeit finden Sie auf www.lugarde.de Gartenhäuser, die genau zu Ihren Vorstellungen und den rechtlichen Regelungen passen – und das in Top-Qualität.

 

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